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Die Zufriedenheit unserer Mandanten liegt uns sehr am Herzen. Leistung und Gegenleistung sollen im Einklang miteinander stehen. Es gilt: Gute Leistungen für gutes Honorar!

Unsere Entgelte bemessen sich nach den gesetzlichen Regelungen der Steuerberatergebührenverordnung:

Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt bis zu 190,00 Euro. Bitte sprechen Sie diesen Punkt bei Terminfindung an.

Die Zeitgebühr (Beratungen, Rechtsbehelfe, Anträge, Finanzierungsberatungen) wird für Steuerberater mit 120,00 Euro / Std und für Bilanzbuchhalter / Steuerfachangestellte mit 90,00 Euro / Std. berechnet. Für komplexere Fragestellungen und Beratungsanlässe (Unternehmensnachfolgen, Unternehmensbewertungen, Steuerstrafverfahren, Businesspläne, Konzepte, Ertrags- und Liquiditätspläne, u.a.)  behalten wir uns vor, eine gesonderte Honorarvereinbarung mit höheren Stundensätzen zu vereinbaren.  

Die Wertgebühren für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchführungen richten sich nach den Gegenstandswerten, z.B. dem Jahresumsatz. Im vorgegebenen Rahmen von Mindest- und Höchstgebühren wird in Bearbeitungsfällen mit üblichem Aufwand die Mittelgebühr gewählt.

Beispiele:

 Leistung

 Wert

 Rahmen

 Ansatz

Gebühr € 

 Einkommensteuererklärung (Mantelbogen, Anlage Kinder, etc.)  50.000

 1/10 - 6/10

 1/10

 109,80

 Ermittlung des Überschusses für nicht selbst. Einkünfte (Anl. N)  40.000

 1/20 - 12/20

 4/20

 189,40

 Ermittlung des Überschusses aus Vermietung / Verpachtung  10.000

 1/20 - 12/20

 6/20

 153,00

 Gewerbesteuererklärung  50.000

 1/10 - 6/10

 2/10

 219,60

 Umsatzsteuererklärung  20.000

 1/10 - 6/10

 3/10

    203,40


 Leistung

 Wert

 Rahmen

 Ansatz

Gebühr € 

 Erstellung eines Jahresabschlusses  250.000

 10/10 - 40/10

 25/10

1.290,00

 Erstellung eines Anhangs (nur GmbH's)  250.000

 2/10 - 12/10

 6/10

   309,60

 Durchführung Plausibilitätsprüfung (§ 18 KWG)                           250.000

 2/10 - 12/10

 6/10

 309,60

 Finanzbuchführung, monatlich  500.000

 2/10 - 12/10

    7/10

 301,70

 Lohnbuchführung  je AN

 20,00 Euro

 

 

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%).

Selbstverständlich erhalten Sie bei Interesse ein individuell erstelltes Honorarangebot.                                                                                                            Stand: Januar 2013

 
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